Aktienhandel – welche Unterschiede gibt es bei den Aktien?

Den Begriff Aktien kennt fast jeder. Im Zuge des Internets ist der Handel noch einfach geworden, da der direkte Kontakt mit der Bank nicht mehr nötig ist. Zudem ist ein Zugriff auf sein Konto von überall und zu jeder Zeit möglich. Bevor jedoch mit dem Aktienhandel begonnen wird, ist es gut sich die Grundlagen und die Begrifflichkeiten dahinter anzuschauen. Ebenso sollten Ziele und Vorgaben genau definiert werden und später die nötige Konsequenz mitgebracht werden, um diese auch einzuhalten. Fragen wie:
- Wieviel Geld soll eingesetzt werden?
- Wie lange soll gehandelt werden?
- Welche Rendite möchte ich einfahren?
sollten festgehalten und geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
Inhaber oder Namensaktie?
Namensaktie
Bei der Namensaktie ist die Übertragung mit mehr Aufwand verbunden. Denn beim Kauf muss der Name, sowie das Geburtsdatum und die Adresse angegeben werden. So hat der Eigentümer die Möglichkeit seine Rechte geltend zu machen.
Bei neuen Mitteilungen oder Einladungen wird der Aktionär persönlich benachrichtigt.
Eine noch engere Form der Namensaktie ist die vinkulierte Namensaktie. Hierbei muss die Gesellschaft der Aktie der Übertragung zustimmen. Dadurch hat die Aktiengesellschaft die Möglichkeit die Bonität zu überprüfen und ebenso sich selbst vor einer Übernahme zu schützen. Als Nachteil bei dieser Form der Aktien stellt sich der hohe Verwaltungsaufwand dar. Die Register müssen ständig auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Aus diesem Grund sind die Aktien nicht so flexibel. Für Personen, die anonym bleiben möchte, ist diese Form keine Variante.
Inhaberaktie
Die Inhaberaktie ist anonym und unterliegt keinen bestimmten Vorgaben. Die Übertragung ist einfach und schnell, was den Wert der Aktie steigert. Der Nachteil der Aktiengesellschaft ist dabei, dass sie keinen Einfluss auf die Inhaber hat. Der Schutz, wie bei der Namensaktie ist nicht gewährleistet. Mitteilungen und Einladungen werden öffentlich und über die Depotbanken bekanntgegeben. Diese Form ist mehr verbreitetet als die Namensaktie.
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Vorzugs- oder Stammaktie?
Vorzugsaktie
Bei einer Vorzugsaktie hat ein Anleger kein Stimmrecht, weswegen diese häufig von privaten Anlegern genutzt werden. Diese haben nur wenige Anteile und könnten so bei einer Abstimmung nichts bewirken, weswegen das Stimmrecht nicht ausschlaggebend ist. Wer Vorzugsaktien eines Unternehmens besitzt, hat ein Nachbezugsrecht auf weitere Aktien. Im Gegensatz zu einer Stammaktie kann die Vorzugsaktie häufig mit einer höheren Dividende punkten. Eine Aktiengesellschaft hat die Möglichkeit die Hälfte ihres Kapitals als Vorzugsaktien auszugeben. Die Unterscheidung zwischen Vorzugsaktie und Stammaktie findet hauptsächlich in Deutschland statt.
Stammaktie
Im Vergleich zur Vorzugsaktie hat die Stammaktie eine niedrigere Rendite. Jedoch kann der Inhaber bei der Hauptversammlung teilnehmen und auch seine Stimme abgeben. Zudem wird er über die neusten Entwicklungen und Vorkommnisse informiert. Eine Stammaktie kann als Namens- oder Inhaberaktie erworben werden. Steht bei einem Unternehmen eine Fusion oder eine Übernahme an, kann die Aktie an Wert steigen. Diese Art der Aktie wird meist von Banken oder Versicherungen oder anderen Institutionen gekauft, um Einfluss auf geschäftliche Vorgänge nehmen zu können. Ebenso kann Einfluss genommen werden, mit welchen Personen der Aufsichtsrat besetzt wird.
Wissen hilft zur besten Wahl
Mit gutem Wissen kann jeder in den Online Aktienhandel einsteigen. Jedoch sollte sich jeder auch des Risikos bewusst sein und sich Grenzen setzen und diese auf jeden Fall einhalten.