Was ist Insiderhandel? Insiderinformationen für Börsengeschäfte

Was ist Insiderhandel? Insiderinformationen für Börsengeschäfte

Beim Insiderhandel handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich Finanzmarkt. Es werden dabei Insiderinformationen für Börsengeschäfte genutzt. Sowohl in Deutschland als auch in den meisten Staaten der Europäischen Union ist der Insiderhandel verboten. Es handelt sich um eine Straftat.

Verbotener Insiderhandel in Deutschland

Wer eine Wertpapierorder erteilt oder auslöst und dabei Insiderinformationen nutzt, betreibt Insiderhandel. Dieser ist nach § 14 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verboten. Zum Insiderhandel gehören Insiderinformationen, die dazu dienen Insiderpapiere auf eigene oder fremde Rechnung zu veräußern oder auch zu erwerben, anderen Personen Insiderinformationen zugänglich zu machen oder andere zum Erwerb oder zum Verkauf von Insiderpapieren aufgrund von Insiderinformationen zu nötigen oder zu raten.

Ein Insider ist eine Person, die über Informationen aus einem Insiderpapier Informationen hat, bevor diese öffentlich bekannt gegeben werden. Dies kann bedeuten, dass diese Personen am Kapital des Unternehmens beteiligt sind, aufgrund ihrer Tätigkeit oder ihrer Aufgabe Kenntnisse erlangt haben, die nicht öffentlich sind oder die Informationen aufgrund einer Straftat erlangt haben.

Zu den Insiderinformationen zählen alle Informationen, die noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurden und damit den Börsen- und Marktpreis erheblich beeinflussen können. Dazu zählen unter anderem Firmenübernahmen, Forschungserfolge, unerwartete Gewinne, unerwartete Gewinneinbrüche, Insolvenzanträge und auch Personalveränderungen.

Beim Insiderhandel sind Insiderpapiere verboten. Zu diesen zählen nach § 12 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alle Finanzinstrumente.

Damit der Insiderhandel unterbunden wird, gibt es die Insiderüberwachung, die von den Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörden gestellt werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) filtert daher täglich mit speziellen EDV-Programmen auffällige Kursbewegungen und verdächtige Umsätze heraus, die dann gezielt untersucht werden. Begründet sich ein solcher Verdacht, dann zeigt die Behörde diejenigen an. Die für den Insiderhandel verantwortlich sind.

Um dem Insiderhandel vorzubeugen, sind alle börsennotierte Unternehmen verpflichtet, ihre Insiderinformationen zeitnah der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Damit soll einer Verbreitung von Insiderinformationen durch Dritte zuvorgekommen werden.

Insiderhandel in der Europäischen Union

Mit geringen Unterschieden ist der Insiderhandel in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union genauso verboten, wie er das in Deutschland ist.

Insiderhandel in den USA

Die USA sind praktisch das Mutterland, wenn es um das Insiderhandelsverbot geht. Die ersten Probleme hierzu wurden schon in der 30 er Jahren erkannt und diskutiert. Für die Überwachung in den USA ist das Securities Exchange Act verantwortlich, das schon 1934 gegründet wurde. Auch heute noch unterscheiden sich die Reglungsansätze von denen des europäischen Konzepts.

Der Insiderhandel in der Praxis

Insiderhandel in der PraxisIn der Praxis sind immer wieder auffällige Kursbewegungen vor der öffentlichen Bekanntgabe zu beobachten. Leider führen die Untersuchungen der Bafin nur selten zu einer Verurteilung, denn die Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Handeln sind fließend und werden auch oft falsch eingeschätzt.

Der größte und bekannte Insiderhandel wurde im Oktober 2009 in den USA aufgedeckt. Nach mehr als 3 Jahren Ermittlungsarbeit nahm das FBI sechs mutmaßliche Täter fest, die im Rahmen des Insiderhandels 20 – 25 Millionen US-Dollar erwirtschaftet haben. Bei den festgenommenen handelte es sich um hochrangige Mitarbeiter von börsennotierten Unternehmen.

In Deutschland wurde 2000 ein Fall von Insiderhandel bekannt. Es handelte sich damals um die Firma Infomatec.

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