Müssen Forex Gewinne versteuert werden?

Müssen Forex Gewinne versteuert werden?

Forex Trading: Ein Thema, mit dem sich inzwischen immer mehr Menschen auseinandersetzen, um sich ein kleines Zubrot dazu zu verdienen. Sobald es beim Trading zu Gewinnen kommt, muss man sich aber bewusstmachen, dass diese nicht zu 100 Prozent einem selbst gehören, denn auch das Finanzamt möchte davon seinen Anteil abhaben. Schließlich handelt es sich auch bei Gewinnen aus Forex um Einkommen, weshalb auch hierauf entsprechend Steuern zu zahlen sind. Es empfiehlt sich also, sich schon vorher über steuerrechtliche Dinge zu informieren, bevor der erste Trade durchgeführt wird. Insbesondere die Abgeltungssteuer und die Kapitalertragssteuer sind in diesem Fall relevant.

Alles Wichtige zur Steuer beim Forex

Sobald beim Forex Handel Gewinne erzielt werden, hält das Finanzamt die Hand auf. Da es sich hierbei um Kapitalerträge handelt, greift in diesem Fall in der Regel die Abgeltungssteuer. Aber was genau ist das eigentlich und was sollte man zum Thema Forex und Steuern wissen?

Forex und die Abgeltungssteuer

Werden beim Traden im Devisenhandel Gewinne erwirtschaftet, müssen diese wie jedes andere Einkommen auch versteuert werden. Nun gibt es aber kein eigenständiges Forex Steuergesetz, deshalb kommen hier je nach Zuständigkeit zwei Steuerregelungen zum Einsatz:

  1. pauschale Abgeltungsteuer
  2. reguläre Einkommensteuer

Die Abgeltungssteuer, die im Jahr 2009 eingeführt wurde, ist für alle Kapitalerträge zuständig, wie zum Beispiel, wenn auf dem Sparbuch oder auf dem Girokonto Zinsen anfallen oder wenn einem Aktieninhaber Dividende ausgeschüttet werden. Bis dahin gab es keine einheitliche Versteuerung, weshalb die Kapitalerträge mitunter immer anders versteuert wurden. Infolgedessen war auch der Steuersatz unter Umständen immer etwas anders ausgefallen. Mit der Abgeltungssteuer wurde aber ein fester Steuersatz von 25 Prozent eingeführt. Lediglich Solidaritätszuschlag und möglicherweise auch Kirchensteuer kommen hier noch oben drauf.

Sitz des Forex Brokers entscheidet über Versteuerung

Forex Gewinne Versteuerung
Nun ist es aber so, dass die Abgeltungssteuer nicht zwangsläufig immer automatisch abgeführt wird. Denn beim Forex Trading spielt es eine große Rolle, wo der Broker seinen Hauptsitz hat. Handelt es sich um einen Broker mit Sitz in Deutschland, dann ist es in der Regel so, dass dieser die Abgeltungssteuer direkt von den erwirtschafteten Gewinnen des Traders abzieht und an das Finanzamt abführt. Der Trader selbst hat damit dann also gar nichts zu tun, er kann sich über das Geld, welches er ausbezahlt bekommt, in vollem Maße freuen, denn dies ist dann sein Reingewinn nach Steuer. Befindet sich der Hauptsitz des Brokers hingegen im Ausland, dann ist es meist so, dass sich der Trader selbst um die Versteuerung seiner Forex Gewinne kümmern und diese gegenüber dem Finanzamt angeben muss. Doch auch die Höhe des persönlichen Einkommensteuersatzes, ist entscheidend, wenn es darum geht, ob nun die Abgeltungssteuer greift, oder ob der Gewinn ganz normal über die persönliche Einkommensteuer versteuert wird. Denn ist der Einkommensteuersatz niedriger als 25 Prozent, dann kann der Trader seinen Gewinn auch ganz einfach ganz normal über die Einkommensteuer versteuern.

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Barausgleich oder Auslieferungsanspruch – was ist die bessere Alternative?

Wer mit Wertpapieren handelt, der kommt automatisch mit der Abgeltungssteuer in Kontakt. Handelt man aber beim Forex, dann handelt es sich hierbei um Devisen, die wiederum ein reales Wirtschaftsgut darstellen. Wichtig ist es hierbei auch, ob zwischen Trader und Broker ein Vertrag über einen sogenannten zumindest theoretischen Auslieferungsanspruch besteht. Ist dies der Fall, muss der Trader seine Forex-Gewinne in der Einkommensteuererklärung aufführen, woraufhin dann auch der persönliche Steuersatz greift. Anders ist es hingegen, wenn ein Vertrag über Barauszeichnungszahlungen abgeschlossen wurde, da es sich hierbei nicht um den Besitz von Fremdwährung seitens des Traders handelt, sondern lediglich um den Anspruch auf Ausgleichszahlungsanteile, welche unter den sogenannten Terminkontrakt fallen. Deshalb unterliegen diese auch der Abgeltungssteuer, deren Steuersatz bei 25 Prozent liegt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Berücksichtigt werden sollte auch, dass ein Freibetrag in Höhe von 801 Euro besteht. Um diesen wahrzunehmen, muss der Trader allerdings dem Broker einen entsprechenden Freistellungsantrag zukommen lassen.

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Wie viel Steuern sind auf Forex Gewinne zu entrichten?
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Das Forex Trading zählt zu den Kapitalerträgen und muss dementsprechend versteuert werden. Informieren Sie sich hier was Sie bei Steuern und Forex beachten müssen.
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